Gesetze / BSI-Kritisverordnung
BSI-KritisV§ 7 Sektor Finanz- und Versicherungswesen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/7?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Finanz- und Versicherungswesen kritische Dienstleistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/7?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Bargeldversorgung wird in den Bereichen Autorisierung einer Abhebung, Einbringen in den Zahlungsverkehr, Belastung Kundenkonto und Bargeldlogistik erbracht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/7?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Der kartengestützte Zahlungsverkehr wird bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen im Sinne der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1) in den Bereichen Autorisierung, Einbringen in den Zahlungsverkehr sowie Belastung Kundenkonto und Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers erbracht.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/7?asof=2019-06-10#abs-4 (4) Der konventionelle Zahlungsverkehr wird bei Zahlungsvorgängen mittels Überweisung und Lastschrift im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) in den Bereichen Annahme einer Überweisung oder Lastschrift, Einbringen in den Zahlungsverkehr sowie Belastung und Gutschrift Kundenkonto erbracht.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/7?asof=2019-06-10#abs-5 (5) Die Verrechnung und die Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften wird in den Bereichen Verrechnung von Wertpapiergeschäften und Derivaten, Verbuchung Wertpapiere und Verbuchung Geld erbracht.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/7?asof=2019-06-10#abs-6 (6) Versicherungsdienstleistungen werden im Bereich Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen erbracht.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/7?asof=2019-06-10#abs-7 (7) Im Sektor Finanz- und Versicherungswesen sind Kritische Infrastrukturen solche Anlagen oder Teile davon, die
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/7?asof=2019-06-10#abs-8 (8) Abweichend von § 1 Nummer 2 hat im Sektor Finanz- und Versicherungswesen bestimmenden Einfluss auf eine Anlage, die den in Anhang 6 Teil 3 Spalte A Nummer 1 bis 4 genannten Anlagenkategorien zuzuordnen ist, wer die tatsächliche Sachherrschaft ausübt. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Umstände bleiben insoweit unberücksichtigt.
Änderungsverlauf
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02.12.2025 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 301)
BGBl. 2025 I Nr. 301
BGBl. 2025 I Nr. 301
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06.09.2021 Ausfertigung
§ 7 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. September 2021 (BGBl. I 4163)
BGBl. 2021 I S. 4163
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