Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 71 Beschlussfähigkeit des Vorstandes
Stand: 01.08.2021
Wird zitiert von 5
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- BGH, 21.02.2013 – AnwZ (Brfg) 68/12Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Verfahrensbeteiligung eines in einer Partnerschaftsgesellschaft beteiligten Steuerberaters; Verfahrensbeteiligung des Finanzamtes
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 23.08.2024 – 2 AGH 5/24
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 23.08.2024 – 2 AGH 6/24
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 11.09.2020 – 1 AGH 44/19Zitiert von 3
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 11.09.2020 – 1 AGH 45/19Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.