Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 2 Beruf des Rechtsanwalts
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 42
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Nach Gewicht
- LG Traunstein, 14.01.2022 – 6 KLs 280 Js 102098/16
- BGH, 18.07.2011 – AnwZ (Brfg) 18/10Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit einer Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG
- BVerfG, 06.12.2011 – 1 BvR 2280/11Nichtannahmebeschluss: Versagung der Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH und Co. KG - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender SubstantiierungZitiert von 5
- BGH, 20.06.2006 – VI ZB 75/05Zitiert von 15
- BVerfG, 14.01.2014 – 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12Unvereinbarkeit der Verwehrung der gleichzeitigen Zulassung einer GmbH als Rechts- und Patentanwaltsgesellschaft (§§ 59e Abs. 2 Satz 1, 59f Abs. 1 BRAO) mit Art. 12 Abs. 1 GGZitiert von 31
- BGH, 17.11.2011 – IX ZR 161/09Haftung der GbR für Verbindlichkeiten eines Einzelanwalts nach Einbringung seiner Kanzlei in die Gesellschaft wegen Setzung des Anscheins einer SozietätZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 20.08.2025 – 7 CE 25.1263Zitiert von 1
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2025 – 7 SLa 194/24Zitiert von 1
- OLG Hamburg, 30.05.2024 – 15 U 90/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 BRAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/2#abs-1 (1) Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/2#abs-2 (2) Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.