Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung

BRAO

§ 2 Beruf des Rechtsanwalts

Stand: 10.06.2019

Bund42 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/2#abs-1 (1) Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/2#abs-2 (2) Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.

§ 1 § 3