Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 121 Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens
Stand: 10.06.2019
Das anwaltsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft bei dem Anwaltsgericht eine Anschuldigungsschrift einreicht.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 121 BRAO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 01.12.2025 – AnwSt (R) 5/25Disziplinarklageverbrauch und prozessualer Tatbegriff im anwaltsgerichtlichen Disziplinarverfahren
- BGH, 04.08.2020 – AnwZ (Brfg) 4/20Anwaltgerichtliches Ermittlungsverfahren: Anspruch der Generalstaatsanwaltschaft auf Einsicht in die Personalakte eines Rechtsanwalts bei der Rechtsanwaltskammer; Rechtswegeröffnung zum Anwaltsgerichtshof bei Verweigerung der Akteneinsicht
- BGH, 30.09.2019 – AnwZ (Brfg) 32/18Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft nach disziplinarrechtlichem Verfahren wegen Betrugs
- BGH, 03.04.2018 – AnwZ (Brfg) 2/18Beschwerde an die Rechtsanwaltskammer wegen Pflichtverletzungen eines Anwalts: Mitteilungs- und Begründungspflicht des Vorstands bei Abgabe des Beschwerdeverfahrens an die Generalstaatsanwaltschaft
- BGH, 24.02.2016 – AnwZ (Brfg) 62/15Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulässigkeit der Feststellungklage eines Rechtsanwalts nach Einleitung eines anwaltsrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Verletzung von anwaltlichen Berufspflichten
- BGH, 25.11.2002 – AnwZ (B) 8/02
Zuletzt entschieden
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 09.01.2018 – 2 AGH 8/17
- OVG Niedersachsen, 08.09.2015 – 8 ME 149/15
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 – 1 AGH 15/15
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