Gesetze / Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
BQFG§ 9 Voraussetzungen der Gleichwertigkeit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BQFG/9#abs-1 (1) Bei der Entscheidung über die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines im Inland reglementierten Berufs gilt der im Ausland erworbene Ausbildungsnachweis, unter Berücksichtigung sonstiger nachgewiesener Berufsqualifikationen, als gleichwertig mit dem entsprechenden inländischen Ausbildungsnachweis, sofern
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BQFG/9#abs-2 (2) Wesentliche Unterschiede zwischen den nachgewiesenen Berufsqualifikationen und der entsprechenden inländischen Berufsbildung liegen vor, sofern
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 9 BQFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Berlin, 10.01.2024 – 3 K 20822
- VG Berlin, 30.01.2024 – 3 K 428/23
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2021 – 9 S 368/20Zitiert von 3
- VG Karlsruhe, 30.01.2020 – 12 K 7332/18Zitiert von 3
- VGH Baden-Württemberg, 01.09.2021 – 9 S 4172/20Zitiert von 3
- VG Karlsruhe, 20.07.2020 – 6 K 6925/18Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 03.09.2021 – 15 K 12450/17
- VG Düsseldorf, 03.09.2021 – 15 K 7710/17
- VG Münster, 08.10.2018 – 4 K 101/17Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 BQFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
22.12.2015 Ausfertigung
§ 9 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (BGBl. I 2572)
BGBl. 2015 I S. 2572
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.