Gesetze / Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
BQFG§ 4 Feststellung der Gleichwertigkeit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BQFG/4#abs-1 (1) Die zuständige Stelle stellt auf Antrag die Gleichwertigkeit fest, sofern
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BQFG/4#abs-2 (2) Wesentliche Unterschiede zwischen den nachgewiesenen Berufsqualifikationen und der entsprechenden inländischen Berufsbildung liegen vor, sofern
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 4 BQFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 18.11.2020 – 5 AZR 103/20 · Geltungsbereich des MindestlohngesetzesZitiert von 3
- VG Düsseldorf, 09.06.2016 – 15 K 4750/15
- OVG Niedersachsen, 08.11.2021 – 8 LC 11/21Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung als Psychologische Psychotherapeutin mit ausländischem Psychologiestudium Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- OVG NRW, 27.10.2016 – 4 E 536/16Prozesskostenhilfe: Kein Anspruch auf Feststellung der Gleichwertigkeit einer in Polen erworbenen Ausbildung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 18.06.2015 – 1 K 750/13
- VG Düsseldorf, 31.07.2026 – 15 K 2877/24Kein Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses über die bestandene Gesellenprüfung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- VG Münster, 05.04.2022 – 4 L 129/22
- VG Berlin, 28.07.2021 – 4 K 459.18
- VG Berlin, 13.03.2019 – 4 K 73.18 VZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 BQFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.12.2015 Ausfertigung
§ 4 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (BGBl. I 2572)
BGBl. 2015 I S. 2572
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.