Gesetze / Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
BQFG§ 3 Begriffsbestimmungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
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- VG Berlin, 28.07.2021 – 4 K 459.18
- OVG NRW, 05.09.2016 – 4 E 91/16Zitiert von 1
- BAG, 18.11.2020 – 5 AZR 103/20 · Geltungsbereich des MindestlohngesetzesZitiert von 3
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2017 – 7 B 11276/17Zitiert von 9
- OVG NRW, 27.10.2016 – 4 E 536/16Prozesskostenhilfe: Kein Anspruch auf Feststellung der Gleichwertigkeit einer in Polen erworbenen Ausbildung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BQFG/3#abs-1 (1) Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise, Befähigungsnachweise oder einschlägige, im Ausland oder Inland erworbene Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BQFG/3#abs-2 (2) Ausbildungsnachweise sind Prüfungszeugnisse und Befähigungsnachweise, die von verantwortlichen Stellen für den Abschluss einer erfolgreich absolvierten Berufsbildung ausgestellt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BQFG/3#abs-3 (3) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes ist eine durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelte Berufsausbildung oder berufliche Fortbildung. Eine Berufsausbildung vermittelt die zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit. Sie findet in einem geordneten Ausbildungsgang statt, der auch den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen umfassen kann. Die berufliche Fortbildung erweitert die berufliche Handlungsfähigkeit über die Berufsausbildung hinaus.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BQFG/3#abs-4 (4) Bundesrechtlich geregelte Berufe umfassen nicht reglementierte Berufe und reglementierte Berufe.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BQFG/3#abs-5 (5) Reglementierte Berufe sind berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist; eine Art der Ausübung ist insbesondere die Führung einer Berufsbezeichnung, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften auf Personen beschränkt ist, die über bestimmte Berufsqualifikationen verfügen.