Gesetze / Bundesnaturschutzgesetz
BNatSchG§ 23 Naturschutzgebiete
Stand: 01.03.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BNatSchG%202009/23#abs-1 (1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BNatSchG%202009/23#abs-2 (2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BNatSchG%202009/23#abs-3 (3) In Naturschutzgebieten ist die Errichtung von Anlagen zur Durchführung von Gewässerbenutzungen im Sinne des § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 des Wasserhaushaltsgesetzes verboten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BNatSchG%202009/23#abs-4 (4) In Naturschutzgebieten ist im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches die Neuerrichtung von Beleuchtungen an Straßen und Wegen sowie von beleuchteten oder lichtemittierenden Werbeanlagen verboten. Von dem Verbot des Satzes 1 kann auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, soweit
Weitergehende Schutzvorschriften, insbesondere solche des § 41a und einer auf Grund von § 54 Absatz 4d erlassenen Rechtsverordnung sowie solche des Landesrechts, bleiben unberührt.
Wird zitiert von 181 Entscheidungen zu § 23 BNatSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Saarland Saarlouis, 29.11.2023 – 5 K 956/2
- OVG NRW, 10.12.2024 – 21 D 65/22.NEZitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 03.11.2020 – 4 KN 214/17Zitiert von 5
- OVG Niedersachsen, 29.11.2016 – 4 KN 93/14Teilweise Unwirksamkeit einer Naturschutzgebietsverordnung wegen Einbeziehung einer Ackerfläche Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- OVG Niedersachsen, 13.05.2025 – 4 KN 41/22Zitiert von 3
- OVG Niedersachsen, 21.06.2022 – 4 KN 195/19Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 20.04.2026 – 6 L 2377/25
- VG Berlin, 05.03.2026 – 24 L 76/26
- VG Hannover, 26.02.2026 – 9 A 2958/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 23 BNatSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.08.2021 Ausfertigung
§ 23 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I 3908)
BGBl. 2021 I S. 3908
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04.08.2016 Ausfertigung
§ 23 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I 1972)
BGBl. 2016 I S. 1972
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