Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/4713 · S. 29
Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) Mit der Anwendung der Fracking-Technologie sind neben den Auswirkungen auf den Wasserhaushalt auch eine Reihe von unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf Natur und Landschaft verbunden. Hierzu zählen ne- ben der Flächeninanspruchnahme und der damit einhergehenden Beseitigung der Vegetation und Versiegelung des Bodens u. a. Veränderungen des Ökosystems durch Grundwasserentnahmen und Stoffeinträge sowie Schall- und Lichtemissionen bei Errichtung und Betrieb der erforderlichen Anlagen. Alle diese Auswirkungen können nicht nur erhebliche Beeinträchtigungen des Wassers und des Bodens, sondern auch von Arten und deren Habi- taten zur Folge haben. In Naturschutzgebieten und Nationalparken soll daher die Errichtung von Anlagen zur Durchführung von Fracking-Maßnahmen bundesgesetzlich umfassend, in Natura 2000-Gebieten weitgehend ver- boten werden. Entsprechendes gilt für Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser, das hierbei oder bei anderen Maßnahmen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas oder Erdöl anfällt. Die sonstigen Drucksache 18/4713 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode naturschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere des Biotop- und Artenschutzes sowie der naturschutzrecht- lichen Eingriffsregelung, finden daneben weiterhin uneingeschränkt Anwendung. Unberührt bleiben auch die bundesgesetzlichen Vorgaben für die weiteren Schutzgebietskategorien. Zu Nummer 1 (§ 15 Absatz 7 BNatSchG): Eine Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 7 beansprucht für umfangreiche Anwendungsfelder Geltung, für die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zuständig ist. Energiewirtschaftliche Vorhaben wie Kraftwerke und Windkraftanlagen, Vorhaben zu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.361 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/4713, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 110.700–117.061 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 05b5100cceabfcd3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP