Gesetze / Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse des Bundeministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
BMWSBBBRBeamtZustAnO§ 4 Zuständigkeit für die Anerkennung und Mitteilung der Laufbahnbefähigung
Stand: 16.09.2026
Dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung wird die Zuständigkeit für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 und für die Mitteilung nach § 8 Absatz 3 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung übertragen.