Gesetze / Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse des Bundeministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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§ 4 Zuständigkeit für die Anerkennung und Mitteilung der Laufbahnbefähigung

Stand: 16.09.2026

Bund

Dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung wird die Zuständigkeit für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 und für die Mitteilung nach § 8 Absatz 3 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung übertragen.

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