Gesetze / Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse des Bundeministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
BMWSBBBRBeamtZustAnO§ 5 Zuständigkeit bei der Besetzung von geeigneten Dienstposten der höheren Laufbahn durch besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte
Stand: 16.09.2026
Dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung wird die Zuständigkeit für die Festlegung nach § 36 Absatz 1 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung übertragen.