Gesetze / Besondere Gebührenverordnung BMG
BMGBGebV§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen) erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften erbracht werden:
Änderungsverlauf
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01.04.2024 in Kraft
§ 1 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 109)
BGBl. 2024 I Nr. 109
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20.01.2023 Ausfertigung
§ 1 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 18)
BGBl. 2023 I Nr. 18
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06.07.2022 Ausfertigung
§ 1 eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Juli 2022 (BGBl. I 1102)
BGBl. 2022 I S. 1102
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.