Gesetze / Besondere Gebührenverordnung BMLEH
BMLEHBGebV§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen
Stand: 01.07.2026
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen) erhoben, die aufgrund der folgenden Vorschriften erbracht werden:
Änderungsverlauf
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24.06.2024 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 9 der Verordnung vom 24. Juni 2024 (BGBl. I Nr. 215)
BGBl. 2024 I Nr. 215
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06.07.2022 Ausfertigung
§ 1 umnummeriert und neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Juli 2022 (BGBl. I 1102)
BGBl. 2022 I S. 1102
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