Gesetze / Besondere Gebührenverordnung BMLEH
BMLEHBGebV§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen) erhoben, die aufgrund der folgenden Vorschriften erbracht werden:
Änderungsverlauf
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06.07.2022 Ausfertigung
§ 1 umnummeriert und neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Juli 2022 (BGBl. I 1102)
BGBl. 2022 I S. 1102
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