Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung

BLV

§ 9 Ämter und Amtsbezeichnungen der Laufbahnen

Stand: 17.03.2026

Bund13 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202026/9#abs-1 (1) Die zu den Laufbahnen gehörenden Ämter sowie die dazugehörigen Amtsbezeichnungen ergeben sich aus Anlage 1. Für die Dauer einer Tätigkeit im Auswärtigen Dienst können die Amtsbezeichnungen des Auswärtigen Dienstes verliehen werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202026/9#abs-2 (2) Die Ämter der Anlage I Bundesbesoldungsordnung A des Bundesbesoldungsgesetzes sind regelmäßig zu durchlaufen.

§ 8 § 10