Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung
BLV§ 8 Anerkennung und Mitteilung der Laufbahnbefähigung
Stand: 17.03.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202026/8#abs-1 (1) Haben Bewerberinnen und Bewerber die für die entsprechende Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung (§ 7 Nummer 2 Buchstabe a), so erkennt die zuständige oberste Dienstbehörde die Laufbahnbefähigung an. Die zuständige oberste Dienstbehörde kann diese Befugnis auf andere Behörden übertragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202026/8#abs-2 (2) Haben Bewerberinnen und Bewerber die für die entsprechende Laufbahn erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung (§ 7 Nummer 2 Buchstabe b) erworben, so erkennt der Bundespersonalausschuss oder ein von ihm zu bestimmender unabhängiger Ausschuss die Laufbahnbefähigung an.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202026/8#abs-3 (3) Im Anschluss an die Anerkennung nach Absatz 1 oder 2 teilt die zuständige oberste Dienstbehörde der Bewerberin und dem Bewerber die Anerkennung der Laufbahnbefähigung schriftlich oder elektronisch mit. Die Laufbahn und das Datum des Befähigungserwerbs sind in der Mitteilung anzugeben. Die zuständige oberste Dienstbehörde kann die Mitteilungspflicht auf andere Behörden übertragen.
Wird zitiert von 20 Entscheidungen zu § 8 BLV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 13.12.2012 – 2 C 71.10Zitiert von 27
- BVerwG, 13.12.2012 – 2 C 71/10Anspruch auf Zuerkennung einer Laufbahnbefähigung nach Masterabschluss
- OVG NRW, 12.04.2023 – 1 A 1451/20
- OVG NRW, 31.05.2024 – 1 A 1411/22Zitiert von 2
- OVG NRW, 18.05.2026 – 1 A 1414/22
- VG Wiesbaden, 01.09.2022 – 3 K 291/21.WIZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 06.08.2025 – 1 A 2198/22Zitiert von 9
- VGH Bayern, 14.09.2023 – 6 B 23.837Zitiert von 2
- VG Ansbach, 16.09.2022 – AN 16 K 20.02557Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 BLV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.