Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung
BLV 2009§ 7 Laufbahnbefähigung
Bewerberinnen und Bewerber erlangen die Laufbahnbefähigung
Wird zitiert von 52 Entscheidungen zu § 7 BLV 2009 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 24.07.2024 – 1 A 1638/22
- OVG NRW, 27.11.2019 – 1 B 1482/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2015 – 6 Sa 465/14Zitiert von 2
- OVG NRW, 12.04.2023 – 1 A 1451/20
- VG Stuttgart, 27.11.2015 – 9 K 5363/15Zitiert von 4
- OVG NRW, 03.02.2021 – 1 B 409/20Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Schleswig, 23.02.2026 – 24 A 193/26
- OVG NRW, 06.08.2025 – 1 A 2198/22Zitiert von 12
- VG Bayreuth, 01.04.2025 – B 5 K 24.229
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 BLV 2009 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.08.2021 Ausfertigung
§ 7 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. August 2021 (BGBl. I 3582)
BGBl. 2021 I S. 3582
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.