Gesetze / Bundeskleingartengesetz

BKleingG

§ 6 Vertragsdauer

Stand: 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Kleingartenpachtverträge über Dauerkleingärten können nur auf unbestimmte Zeit geschlossen werden; befristete Verträge gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

§ 5 § 7