Gesetze / Bundeskleingartengesetz
BKleingG§ 6 Vertragsdauer
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- OLG Brandenburg, 07.11.2023 – 3 U 120/22
- BVerfG, 23.09.1992 – 1 BvL 15/85, 1 BvL 36/87Neuregelung des Kleingartenrechts (Höchstpachtzins; Verlängerung der Pachtverhältnisse)Zitiert von 15
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 – OVG 2 A 9.19Zitiert von 6
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Kleingartenpachtverträge über Dauerkleingärten können nur auf unbestimmte Zeit geschlossen werden; befristete Verträge gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen.