Gesetze / Berufskrankheiten-Verordnung
BKV§ 1 Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind die in der Anlage 1 bezeichneten Krankheiten, die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch begründenden Tätigkeit erleiden.
Änderungsverlauf
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19.02.2025 Ausfertigung
§ 1 umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Februar 2025 (BGBl. I Nr. 50)
BGBl. 2025 I Nr. 50
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12.06.2020 Ausfertigung
§ 1 eingefügt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 12. Juni 2020 (BGBl. I 1248)
BGBl. 2020 I S. 1248
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11.06.2009 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2009 (BGBl. I 1273)
BGBl. 2009 I S. 1273
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