Gesetze / Berufskrankheiten-Verordnung
BKV§ 1 Berufskrankheiten
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BKV/1#abs-1 (1) Berufskrankheiten sind die in der Anlage 1 bezeichneten Krankheiten, die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch begründenden Tätigkeit erleiden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BKV/1#abs-2 (2) Bei der Entscheidung über das Vorliegen einer Berufskrankheit nach § 9 Absatz 1 Satz 2 sowie nach § 9 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch sind die veröffentlichten Ergebnisse der Beratungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirates Berufskrankheiten nach § 9 Absatz 4 dieser Verordnung auf ihrem jeweils aktuellen Stand vorrangig zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Art, die Diagnostik und die Merkmale des jeweiligen Krankheitsbildes sowie hinsichtlich der Art, der Ausprägung und des Ausmaßes der ursächlichen Einwirkungen, einschließlich vorhandener Dosismaße.
Wird zitiert von 41 Entscheidungen zu § 1 BKV →
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Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 24.10.2014 – L 8 U 4478/13Zitiert von 3
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2020 – L 8 U 3509/19Zitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 – L 6 U 1518/14Zitiert von 3
- OVG Saarland, 25.11.2025 – 1 A 182/24
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2021 – L 3 U 54/18
- BSG, 17.06.2025 – B 2 U 10/23 RGesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1301 - Harnblasenkarzinom bei einem Kfz-Mechaniker - arbeitstechnische Voraussetzung - Exposition gegenüber aromatischen Aminen - Schmierfett - Unterbodenschutzmittel - aktueller medizinisch-wissenschaftlicher ErkenntnisstandZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2025 – 6 SLa 172/24
- VG Bayreuth, 30.09.2025 – B 5 K 23.447
- BVerwG, 26.06.2025 – 2 A 10.24 · Corona-Infektion ist kein DienstunfallZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 BKV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.