Gesetze / Bundeskriminalamtgesetz

BKAG

§ 33b (zukünftig in Kraft)

StrafrechtBund4 Fassungen

Für § 33b BKAG liegt kein Text vor zum Stichtag 29.12.2022.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 32 § 33a