Gesetze / Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchG§ 31k (weggefallen)
Für § 31k BImSchG liegt kein Text vor zum Stichtag 25.06.2023.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Änderungsverlauf
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26.07.2023 Ausfertigung
§ 31k geändert durch Artikel 11 Abs. 3 15. 4. 2024 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 202)
BGBl. 2023 I Nr. 202
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19.10.2022 Ausfertigung
§ 31k geändert durch Artikel 2 Abs. 3 26. 10. 2026 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I 1792)
BGBl. 2022 I S. 1792
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08.10.2022 Ausfertigung
§ 31k geändert durch Artikel 12 Abs. 3 16. 4. 2023 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I 1726)
BGBl. 2022 I S. 1726
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.