Gesetze / Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchG§ 31e (weggefallen)
Stand: 29.10.2024
Für § 31e BImSchG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 31e BImSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 26.10.2023 – 7 A 2/23Besitzeinweisung für den Bau und Betrieb einer Energietransportleitung nach dem LNGG (Brunsbüttel-Hetlingen)Zitiert von 19
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.10.2022 Ausfertigung
§ 31e geändert durch Artikel 2 Abs. 3 26. 10. 2026 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I 1792)
BGBl. 2022 I S. 1792
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19.10.2022 Ausfertigung
§ 31e eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I 1792)
BGBl. I S. 1792
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.