Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 240 § 2 (weggefallen)
Stand: 01.10.2022
Wird zitiert von 35
Nach Gewicht
- AG Hanau, 31.07.2020 – 32 C 136/20Zitiert von 1
- BGH, 12.01.2022 – XII ZR 8/21Voraussetzungen für die Herabsetzung der Geschäftsmiete im Zeitraum der coronabedingten Geschäftsschließung: Vorliegen eines Mietmangels; Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage; Prüfung der Zumutbarkeit eines Festhaltens an dem unveränderten VertragZitiert von 49
- LG München II, 12.02.2021 – 31 O 11516/20Zitiert von 6
- KG, 04.11.2021 – 8 U 1106/20Zitiert von 5
- KG, 01.04.2021 – 8 U 1099/20Zitiert von 13
- BGH, 16.02.2022 – XII ZR 17/21Gewerberaummietvertrag: Anpassung des Mietzinses wegen Betriebsschließung aufgrund der Corona-Pandemie; Geltendmachung der Gewerberaummiete im UrkundenprozessZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- BAG, 24.05.2023 – 7 AZR 169/22Verlängerungsklausel im Profifußball - VertragsanpassungZitiert von 34
- OLG Rostock, 23.02.2023 – 3 U 76/21
- OLG Celle, 22.12.2022 – 1 U 112/21
35 Entscheidungen zu Art 240 § 2 BGBEG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 240 § 2 BGBEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für Art 240 § 2 BGBEG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.