Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 240 § 3 (weggefallen)
Stand: 01.10.2022
Wird zitiert von 4
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- OLG Frankfurt am Main, 16.02.2023 – 6 U 238/21
- AG Frankfurt am Main, 08.04.2020 – 32 C 1631/20 (89)
- KG, 21.06.2022 – 21 U 122/21Zitiert von 2
- KG, 06.08.2021 – 21 U 19/21Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für Art 240 § 3 BGBEG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.