Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

BGBEG

Art 21 Wirkungen des Eltern-Kind-Verhältnisses

Stand: 10.06.2019

Bund2 Fassungen117 Entscheidungen

Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Art 20 Art 22