Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 859 Selbsthilfe des Besitzers
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 110
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 05.06.2009 – V ZR 144/08Unbefugtes Parken auf einem Privatgrundstück: Schadensersatzanspruch des Besitzers auf Erstattung von Abschleppkosten wegen verbotener Eigenmacht KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
- AG Köln, 26.03.2013 – 211 C 543/12Zitiert von 1
- BGH, 19.12.2025 – V ZR 44/25Verbotene Eigenmacht bei Überschreitung der Parkzeit auf privatem Parkplatz
- VG Karlsruhe, 28.07.2022 – 19 K 1406/21Zitiert von 1
- LG Köln, 06.01.2017 – 5 O 386/15
- AG Essen, 06.12.2001 – 136 C 159/01
Zuletzt entschieden
- BGH, 01.07.2026 – VIII ZR 4/23
- VGH Bayern, 21.11.2025 – 8 CS 25.1400
- AG Lemgo, 20.11.2025 – 18 C 369/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 859 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/859#abs-1 (1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/859#abs-2 (2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/859#abs-3 (3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/859#abs-4 (4) Die gleichen Rechte stehen dem Besitzer gegen denjenigen zu, welcher nach § 858 Abs. 2 die Fehlerhaftigkeit des Besitzes gegen sich gelten lassen muss.