Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 819 Verschärfte Haftung bei Kenntnis und bei Gesetzes- oder Sittenverstoß
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/819#abs-1 (1) Kennt der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes bei dem Empfang oder erfährt er ihn später, so ist er von dem Empfang oder der Erlangung der Kenntnis an zur Herausgabe verpflichtet, wie wenn der Anspruch auf Herausgabe zu dieser Zeit rechtshängig geworden wäre.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/819#abs-2 (2) Verstößt der Empfänger durch die Annahme der Leistung gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten, so ist er von dem Empfang der Leistung an in der gleichen Weise verpflichtet.
Wird zitiert von 896 Entscheidungen zu § 819 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 – 4 S 2082/15Zitiert von 7
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2011 – OVG 4a B 2.11Zitiert von 3
- LG Essen, 31.01.2011 – 17 O 148/10
- AG Kerpen, 24.05.2006 – 20 C 579/05
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 – OVG 5 N 21.13
- OLG Rostock, 16.03.2017 – 3 U 81/15
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 30.07.2026 – 19 K 1146/26Anspruch auf vollständige Rückzahlung der überzahlten Bezüge; Offensichtlichkeit des Fehlers bei verringertem Teilzeitumfang Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Schleswig, 29.07.2026 – 10 U 130/25Grundstückskauf: Sittenwidrigkeit eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts wegen groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 23.07.2026 – 5 U 108/23Kaufrecht: Arglistiges Verschweigen eines Holzwurmbefalls beim Immobilienkauf; kein Abzug Neu für Alt Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 819 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.