Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 12
Stand: 10.01.2020
Soweit in § 10 Absatz 1 Nummer 2 bis 5, 7 und 9 sowie Absatz 1a Nummer 1, den §§ 10a, 10b und den §§ 33 bis 33b nichts anderes bestimmt ist, dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden
Wird zitiert von 1.308 Entscheidungen zu § 12 EStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 17.07.2014 – VI R 2/12Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten - rückwirkende Geltung der Neuregelung des Abzugs von BerufsausbildungskostenZitiert von 28
- BFH, 17.07.2014 – VI R 61/11(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17.7.2014 VI R 2/12 und VI R 8/12 - Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten - rückwirkende Geltung der Neuregelung des Abzugs von Berufsausbildungskosten)Zitiert von 9
- BFH, 17.07.2014 – VI R 2/13(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17.7.2014 VI R 2/12 und VI R 8/12 - Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten - rückwirkende Geltung der Neuregelung des Abzugs von Berufsausbildungskosten)Zitiert von 8
- BFH, 17.07.2014 – VI R 72/13(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17.7.2014 VI R 2/12 und VI R 8/12 - Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten - rückwirkende Geltung der Neuregelung des Abzugs von Berufsausbildungskosten)Zitiert von 5
- FG Baden-Württemberg, 19.01.2010 – 11 K 4253/08Zitiert von 10
- BFH, 17.07.2014 – VI R 8/12Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten - rückwirkende Geltung der Neuregelung des Abzugs von BerufsausbildungskostenZitiert von 34
Zuletzt entschieden
- BFH, 22.04.2026 – III R 7/24Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum RettungssanitäterZitiert von 6
- BFH, 22.04.2026 – III R 31/24(Teilweise inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil vom 22.04.2026 III R 7/24 - Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter)
- BFH, 18.03.2026 – III R 12/24(Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 22.04.2026 - III R 7/24 - Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter)Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 EStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.12.2019 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I 2875)
BGBl. 2019 I S. 2875
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25.03.2019 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. März 2019 (BGBl. I 357)
BGBl. 2019 I S. 357
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07.12.2011 Ausfertigung
§ 12 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I 2592)
BGBl. 2011 I S. 2592
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01.11.2011 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. November 2011 (BGBl. I 2131)
BGBl. 2011 I S. 2131
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.