Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 682 Fehlende Geschäftsfähigkeit des Geschäftsführers
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- BGH, 23.09.1999 – III ZR 322/98Zitiert von 36
- OLG Braunschweig, 17.05.2018 – 2 U 54/15Parallelimport von Arzneimitteln: Schutzzweck der Marke bei Umetikettierung mit fremder Pharmazentralnummer; Inanspruchnahme aus angemaßter Eigengeschäftsführung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 42
- OLG Brandenburg, 21.10.2010 – 5 U 117/08, 5 U 94/09Zitiert von 10
- OLG Köln, 17.04.2009 – 6 U 175/08Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ist der Geschäftsführer geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, so ist er nur nach den Vorschriften über den Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen und über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verantwortlich.