Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 650a Bauvertrag

Stand: 10.06.2019

Bund56 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/650a#abs-1 (1) Ein Bauvertrag ist ein Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon. Für den Bauvertrag gelten ergänzend die folgenden Vorschriften dieses Kapitels.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/650a#abs-2 (2) Ein Vertrag über die Instandhaltung eines Bauwerks ist ein Bauvertrag, wenn das Werk für die Konstruktion, den Bestand oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung ist.

§ 650 § 650b