Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 611b (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 611b BGB liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 23 Entscheidungen zu § 611b BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 27.04.2000 – 8 AZR 295/99Geschlechtsspezifische Benachteiligung: Entschädigungsanspruch eines Stellenbewerbers bei Verletzung des Gebots der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- EuGH, 26.02.1985 – C-248/83
- BVerfG, 21.09.2006 – 1 BvR 308/03Gleichbehandlung bei der Arbeitsplatzsuche: Verletzung des Grundrechts aus Art. 3 Abs. 2 GG durch unzureichende Berücksichtigung des Schutzzwecks des Benachteiligungsverbots Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- EuGH, 21.05.1985 – C-248/83
- BAG, 05.02.2004 – 8 AZR 112/03Geschlechtsspezifische Stellenausschreibung: Zurechnung der durch die Bundesanstalt für Arbeit veröffentlichten Stellenanzeige an den Arbeitgeber Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 76
- LAG Düsseldorf, 01.02.2002 – 9 Sa 1451/01Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BAG, 23.01.2020 – 8 AZR 484/18Bewerber iSd. AGG - Nichteinladung zum VorstellungsgesprächZitiert von 65
- BAG, 21.06.2012 – 8 AZR 188/11(Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) - Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche - Ausschlussfrist zur Geltendmachung)Zitiert von 68
- BAG, 15.02.2011 – 9 AZR 749/09
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 611b BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.