Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 536d Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels
Stand: 10.06.2019
Auf eine Vereinbarung, durch die die Rechte des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Vermieter nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 536d BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 21.07.2010 – XII ZR 189/08Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache, Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des Vertrages; Wirksamkeit eines formularmäßigen Haftungsausschlusses für anfängliche MängelZitiert von 34
- LG Heilbronn, 17.11.2023 – Ga 10 O 240/22
- OLG Frankfurt am Main, 30.12.2021 – 2 U 28/21Zitiert von 8
- OLG Brandenburg, 04.04.2019 – 3 W 95/18
- OLG Frankfurt am Main, 17.07.2014 – 6 U 41/13
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