Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 344 Unwirksames Strafversprechen

Stand: 10.06.2019

Bund21 Entscheidungen

Erklärt das Gesetz das Versprechen einer Leistung für unwirksam, so ist auch die für den Fall der Nichterfüllung des Versprechens getroffene Vereinbarung einer Strafe unwirksam, selbst wenn die Parteien die Unwirksamkeit des Versprechens gekannt haben.

§ 343 § 345