Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 344 Unwirksames Strafversprechen
Stand: 10.06.2019
Erklärt das Gesetz das Versprechen einer Leistung für unwirksam, so ist auch die für den Fall der Nichterfüllung des Versprechens getroffene Vereinbarung einer Strafe unwirksam, selbst wenn die Parteien die Unwirksamkeit des Versprechens gekannt haben.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu § 344 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2017 – 8 Sa 1636/16
- LAG Düsseldorf, 26.08.2021 – 8 Sa 505/20Zitiert von 12
- ArbG Düsseldorf, 18.03.2020 – 15 Ca 6412/19Zitiert von 1
- BGH, 15.04.1980 – 5 StR 115/80Zitiert von 4
- BAG, 22.02.2023 – 4 AZR 68/22Tarifliche Entgelterhöhung - aufschiebende Bedingung - tarifliches VertragsstrafenversprechenZitiert von 13
- BAG, 22.02.2023 – 4 AZR 73/22
Zuletzt entschieden
- BAG, 30.11.2022 – 5 AZR 27/22Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste und Gewährung einer zusätzlichen linearen Gehaltssteigerung aus TarifverträgenZitiert von 16
- LAG München, 19.10.2022 – 10 Sa 122/22
- LAG München, 19.10.2022 – 10 Sa 115/22Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 344 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.