Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 359 Einwendungen bei verbundenen Verträgen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/359#abs-1 (1) Der Verbraucher kann die Rückzahlung des Darlehens verweigern, soweit Einwendungen aus dem verbundenen Vertrag ihn gegenüber dem Unternehmer, mit dem er den verbundenen Vertrag geschlossen hat, zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden. Dies gilt nicht bei Einwendungen, die auf einer Vertragsänderung beruhen, welche zwischen diesem Unternehmer und dem Verbraucher nach Abschluss des Darlehensvertrags vereinbart wurde. Kann der Verbraucher Nacherfüllung verlangen, so kann er die Rückzahlung des Darlehens erst verweigern, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/359#abs-2 (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Darlehensverträge, die der Finanzierung des Erwerbs von Finanzinstrumenten dienen, oder wenn das finanzierte Entgelt weniger als 200 Euro beträgt.
Wird zitiert von 85 Entscheidungen zu § 359 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 15.06.2021 – XI ZR 568/19Anfechtung eines finanzierten Neuwagenkaufvertrages wegen arglistiger Täuschung: Anspruch des Verbrauchers auf Rückzahlung der vor der Anfechtungserklärung auf das verbundene Darlehen geleisteten ZahlungenZitiert von 6
- BGH, 30.09.2014 – XI ZR 168/13Einwendungsdurchgriff bei verbundenen Verträgen: Voraussetzung des Vorliegens eines entgeltlichen Darlehensvertrages bei "0%-Finanzierung" des Kaufs einer HaustürZitiert von 23
- LG Köln, 19.06.2008 – 21 O 107/08
- OLG Oldenburg, 03.09.2025 – 8 U 76/25Zitiert von 1
- BGH, 01.07.2015 – VIII ZR 226/14Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Beeinflussung des erstinstanzlichen Sachvortrags durch die Rechtsansicht des Gerichts bei Nachlässigkeit und "Flucht in die Säumnis"; Anforderungen an das Nacherfüllungsverlangen des Käufers bei MängelrügenZitiert von 35
- BGH, 04.12.2007 – XI ZR 227/06Verbundenes Geschäft: Rückforderung der auf das Darlehen erbrachten Leistungen nach § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB bei Nichtigkeit des finanzierten Kaufvertrages Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 05.11.2025 – 4 U 35/24
- LG Lübeck, 08.05.2025 – 3 O 150/21
- OLG Stuttgart, 25.07.2023 – 6 U 27/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 359 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.03.2016 Ausfertigung
§ 359 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I 396)
BGBl. 2016 I S. 396
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.