Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2258 Widerruf durch ein späteres Testament
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 55
Nach Gewicht
- AG Bamberg, 08.07.2022 – RV 56 VI 1123/21
- OLG Karlsruhe, 20.08.2025 – 14 W 100/24 (Wx)
- OLG Köln, 08.02.2006 – 2 Wx 49/05
- OLG München, 26.01.2022 – 31 Wx 441/21
- OLG Saarbrücken, 07.09.2020 – 5 W 30/20Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 22.07.2013 – I-3 Wx 163/12
Zuletzt entschieden
- OLG Karlsruhe, 03.03.2026 – 20 WF 153/25
- BFH, 04.06.2025 – II R 28/22Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim Auffinden eines Testaments
- OLG Frankfurt am Main, 11.01.2025 – 20 W 169/23Zitiert von 1
55 Entscheidungen zu § 2258 BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2258 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2258#abs-1 (1) Durch die Errichtung eines Testaments wird ein früheres Testament insoweit aufgehoben, als das spätere Testament mit dem früheren in Widerspruch steht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2258#abs-2 (2) Wird das spätere Testament widerrufen, so ist im Zweifel das frühere Testament in gleicher Weise wirksam, wie wenn es nicht aufgehoben worden wäre.