Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2253 Widerruf eines Testaments
Stand: 10.06.2019
Der Erblasser kann ein Testament sowie eine einzelne in einem Testament enthaltene Verfügung jederzeit widerrufen.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 10.06.2019
Der Erblasser kann ein Testament sowie eine einzelne in einem Testament enthaltene Verfügung jederzeit widerrufen.