Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2088 Einsetzung auf Bruchteile
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2088#abs-1 (1) Hat der Erblasser nur einen Erben eingesetzt und die Einsetzung auf einen Bruchteil der Erbschaft beschränkt, so tritt in Ansehung des übrigen Teils die gesetzliche Erbfolge ein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2088#abs-2 (2) Das Gleiche gilt, wenn der Erblasser mehrere Erben unter Beschränkung eines jeden auf einen Bruchteil eingesetzt hat und die Bruchteile das Ganze nicht erschöpfen.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 2088 BGB →
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Nach Gewicht
- OLG Naumburg, 28.01.2016 – 2 Wx 73/14
- BGH, 12.07.2017 – IV ZB 15/16Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung ermittelten Erbeinsetzung bei nachfolgendem, unvorhergesehenem VermögenszuwachsZitiert von 22
- BGH, 24.01.2001 – IV ZB 24/00Zitiert von 6
- KG, 22.06.2020 – 19 W 91/19Zitiert von 1
- BGH, 08.09.2021 – IV ZB 17/20Nachlasssache: Antrag auf Angabe des Berufungsgrunds im Erbschein bei mehreren TestamentenZitiert von 3
- OLG Dresden, 08.01.2025 – 2 Wx 82/23
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 29.03.2023 – 3 W 19/23
- OLG Frankfurt am Main, 01.07.2021 – 20 W 75/19Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 10.12.2019 – 3 W 129/19Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2088 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.