Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2041 Unmittelbare Ersetzung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 31
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 19.12.2024 – IX ZR 119/23Zurechnung von Erlös aus Veräußerung von Nachlassgegenstand zur NachlassinsolvenzmasseZitiert von 3
- BGH, 19.12.2024 – IX ZR 120/23Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen aus Nachlassinsolvenzverfahren durch Insolvenzverwalter; Anscheinsbeweis für Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung; Eintragung festgestellter Forderungen in TabelleZitiert von 2
- BGH, 30.06.2017 – V ZR 232/16Nachlasssache: Wirksamkeit des Erwerbs von Eigentum an einer Garage durch die Erben als Gesamthandseigentümer für den NachlassZitiert von 7
- BFH, 07.05.2014 – II B 117/13Nachlassinsolvenzverfahren bei Erbengemeinschaft; Fehlen einer Prozessvollmacht für Rechtsanwalt oder Steuerberater; keine notwendige Beiladung bei unzulässiger Klage; Rechtsmittelbefugnis des vollmachtlosen Vertreters gegen FG-Urteil; ordnungsgemäße Prozessvollmacht; Tod eines Miterben einer noch nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft; Grunderwerbsteuerfestsetzung gegen eine ErbengemeinschaftZitiert von 8
- OLG Brandenburg, 14.03.2012 – 4 U 60/10Zitiert von 5
- OLG Brandenburg, 14.03.2012 – 4 U 142/10Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG München, 16.01.2025 – 23 U 5949/22
- LG Düsseldorf, 26.02.2024 – 25 OH 4/24
- OLG Saarbrücken, 26.07.2023 – 5 U 98/22Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2041 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Was auf Grund eines zum Nachlass gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Nachlassgegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erworben wird, das sich auf den Nachlass bezieht, gehört zum Nachlass. Auf eine durch ein solches Rechtsgeschäft erworbene Forderung findet die Vorschrift des § 2019 Abs. 2 Anwendung.