Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2027 Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2027#abs-1 (1) Der Erbschaftsbesitzer ist verpflichtet, dem Erben über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft zu erteilen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2027#abs-2 (2) Die gleiche Verpflichtung hat, wer, ohne Erbschaftsbesitzer zu sein, eine Sache aus dem Nachlass in Besitz nimmt, bevor der Erbe den Besitz tatsächlich ergriffen hat.
Wird zitiert von 43 Entscheidungen zu § 2027 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Arnsberg, 15.01.2014 – 2 O 116/12
- OLG Brandenburg, 17.02.2026 – 3 U 23/25
- LG Bielefeld, 19.05.2025 – 19 O 205/24
- OLG Brandenburg, 07.05.2024 – 3 U 90/23
- OLG Hamm, 22.07.2014 – 10 U 17/14Zitiert von 1
- BGH, 12.11.2025 – IV ZB 34/24Berufung in Nachlasssachen: Wert des Beschwerdegegenstands bei Verpflichtung zur Auskunft über NachlassgegenständeZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 05.03.2026 – 10 U 78/25
- BVerfG, 26.08.2025 – 1 BvR 208/23Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Familiensache (Auskunft, Rechnungslegung und Herausgabe des Kindesvermögens) - teils bereits Unzulässigkeit mangels hinreichender Begründung, iÜ keine Verletzung des Gehörsanspruchs oder anderer Grundrechte bzw grundrechtsgleicher RechteZitiert von 9
- BVerfG, 20.12.2024 – 1 BvR 1790/22Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess - Übergehen von Parteivorbringen zum Fehlen des Feststellungsinteresses in einem Feststellungsklageverfahren mit Blick auf anhängiges LeistungsklageverfahrenZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2027 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.