Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 2018 Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers

Stand: 10.06.2019

Bund61 Entscheidungen

Der Erbe kann von jedem, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer), die Herausgabe des Erlangten verlangen.

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