Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2018 Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers
Stand: 10.06.2019
Der Erbe kann von jedem, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer), die Herausgabe des Erlangten verlangen.