Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2017 Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft
Stand: 10.06.2019
Wird vor der Annahme der Erbschaft zur Verwaltung des Nachlasses ein Nachlasspfleger bestellt, so beginnen die in § 2014 und in § 2015 Abs. 1 bestimmten Fristen mit der Bestellung.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 2017 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.