Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1989 Erschöpfungseinrede des Erben
Stand: 10.06.2019
Ist das Nachlassinsolvenzverfahren durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan beendet, so findet auf die Haftung des Erben die Vorschrift des § 1973 entsprechende Anwendung.
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Nach Gewicht
- BGH, 21.10.2020 – VIII ZR 261/18Zulässigkeit der Berufung: Beschwer des Klägers bei Ausspruch des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung zugunsten des BeklagtenZitiert von 9
- BGH, 02.02.2010 – VI ZR 82/09Beschränkte Erbenhaftung: Zulässigkeit des erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen VorbehaltsZitiert von 21
- OLG Frankfurt am Main, 02.06.2022 – 20 W 264/20
- LG Karlsruhe, 21.02.2014 – 20 T 19/13
- BGH, 09.05.2018 – IV ZR 264/17Nichtzulassungsbeschwerde: Wert des Beschwerdegegenstands bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zum Pflichtteilsrecht im Wege der Stufenklage; Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils über die Zulässigkeit der BerufungZitiert von 2
- BGH, 25.01.2018 – III ZR 561/16Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren: Stellung des vom Erblasser im Berufungsverfahren unterlassenen Vollstreckungsschutzantrags im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren durch den ErbenZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG Niedersachsen, 03.05.2022 – 1 ME 31/22
- BGH, 13.03.2013 – XII ZB 398/12Als Pfleger bestellter Vormundschaftsverein: Anspruch auf Entlassung und Bestellung eines Mitarbeiters zur Realisierung eines VergütungsanspruchsZitiert von 1
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2012 – 5 Sa 384/12
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