Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 1956 Anfechtung der Fristversäumung

Stand: 10.06.2019

Bund37 Entscheidungen

Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden.

§ 1955 § 1957