Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1956 Anfechtung der Fristversäumung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 37
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 10.06.1985 – 15 W 131/85Zitiert von 1
- OLG Hamm, 20.09.2005 – 15 W 188/05Zitiert von 1
- KG, 04.09.2015 – 6 W 92/15Zitiert von 1
- OLG Rostock, 14.09.2011 – 3 W 118/10Zitiert von 1
- BGH, 10.06.2015 – IV ZB 39/14Nachlasssache: Fristen für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der AusschlagungsfristZitiert von 3
- BGH, 16.01.2019 – IV ZB 20/18, IV ZB 21/18Frist für die Ausschlagung der Erbschaft: Fristverlängerung bei Tagesausflug ins Ausland bei Fristbeginn; Begriff des AuslandsaufenthaltsZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 15.07.2025 – 3 W 38/25
- OLG Brandenburg, 11.03.2025 – 3 W 24/24Zitiert von 3
- OLG Celle, 02.12.2024 – 6 W 142/24Zitiert von 1
37 Entscheidungen zu § 1956 BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1956 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden.