§ 1956 BGB — Anfechtung der Fristversäumung

Bürgerliches Gesetzbuch

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden.