Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1855 Erklärung der Genehmigung
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 2
2 Entscheidungen zu § 1855 BGB →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Betreuungsgericht kann die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft nur dem Betreuer gegenüber erklären.