§ 1855 BGB — Erklärung der Genehmigung

Bürgerliches Gesetzbuch

Stand: 01.01.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Betreuungsgericht kann die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft nur dem Betreuer gegenüber erklären.