Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1854 Genehmigung für sonstige Rechtsgeschäfte
Stand: 01.01.2023
Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 1854 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 14.03.2025 – 3 W 9/25Zitiert von 1
- OLG München, 12.06.2023 – 34 Wx 120/23 e
- KG, 02.08.2023 – 1 W 93/23Zitiert von 1
- AG Altena, 16.10.2017 – 3 XVII 177/17 MZitiert von 1
- BGH, 22.04.2026 – XII ZB 218/25Kontrollbetreuung bei Interessenkonflikt des Bevollmächtigten
- BGH, 18.04.2024 – V ZB 51/23Grundbuchsache: Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück des Elternteils durch das minderjährige Kind; Erforderlichkeit der Genehmigung der Auflassung durch einen ErgänzungspflegerZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 26.05.2025 – 20 UKl 8/24
- VG Köln, 25.02.2025 – 1 L 2304/24
- AG Düsseldorf, 30.09.2024 – HE-5107-45
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1854 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2008 Ausfertigung
§ 1854 geändert durch Artikel 50 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I 2586)
BGBl. 2008 I S. 2586
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