Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1744 Probezeit
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die Annahme soll in der Regel erst ausgesprochen werden, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt hat.
Wird zitiert von 36 Entscheidungen zu § 1744 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Detmold, 03.02.2010 – S 15 EG 20/08Zitiert von 1
- OVG NRW, 25.04.2001 – 12 A 924/99Geltendmachung von Hilfe zur Erziehung und Pflegegeld durch Pflegepersonen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 33
- BSG, 08.03.2018 – B 10 EG 7/16 RElterngeldrecht - Aufhebung der Adoptionspflege im ersten Bezugsmonat - einmonatiger Elterngeldanspruch - MindestbezugsdauerZitiert von 9
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 – L 2 EG 11/15Zitiert von 1
- SG Detmold, 28.03.2011 – S 15 EG 29/10Zitiert von 1
- BVerfG, 12.10.1988 – 1 BvR 818/88Herausgabe eines Kindes aus der Pflegefamilie an das Jugendamt als Vormund zur Überführung in eine vorgesehene AdoptionsfamilieZitiert von 30
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 06.11.2025 – 5 C 5.24Kostenerstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers für fortdauernde Vollzeitpflege i. S. d. § 89a Abs. 1 SGB 8 in Fällen des Zuständigkeitswechsels gemäß § 86 Abs. 6 SGB 8; Zurückverweisung
- BVerwG, 19.07.2024 – 5 B 16/23, 5 B 16/23 (5 C 5/24)Revisionszulassung; Erstattung von Pflegegeld
- BGH, 06.12.2023 – XII ZB 485/21Adoption: Ersetzung der Einwilligung des Vaters; Anhörung eines minderjährigen KindesZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1744 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.