Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 172 Vollmachtsurkunde
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/172#abs-1 (1) Der besonderen Mitteilung einer Bevollmächtigung durch den Vollmachtgeber steht es gleich, wenn dieser dem Vertreter eine Vollmachtsurkunde ausgehändigt hat und der Vertreter sie dem Dritten vorlegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/172#abs-2 (2) Die Vertretungsmacht bleibt bestehen, bis die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückgegeben oder für kraftlos erklärt wird.
Wird zitiert von 371 Entscheidungen zu § 172 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Karlsruhe, 23.08.2005 – 17 U 7/05Zitiert von 3
- LG Stuttgart, 13.09.2005 – 12 O 682/04
- BGH, 25.04.2006 – XI ZR 219/04Verbraucherkredit: Gültigkeit eines wegen fehlender Gesamtbetragsangabe nichtigen Darlehensvertrags bei Auszahlung an einen Treuhänder Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 85
- KG, 11.11.2013 – 8 U 160/12
- OLG Düsseldorf, 17.02.2006 – I-16 U 134/04
- BGH, 17.06.2005 – V ZR 78/04Grundbuchberichtigung: Kein Anspruch aus § 894 BGB bei geltend gemachtem Nichtbestehen des eigenen im Grundbuch eingetragenen Rechts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 14.08.2026 – 18 W 34/26Einstweilige Verfügung: Anforderungen an den Verfügungsgrund bei Geltendmachung des Anspruchs auf Herausgabe einer widerrufenen Vollmachtsurkunde Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Köln, 11.08.2026 – 12 O 239/26Einstweiliger Rechtsschutz: Voraussetzungen des Verfügungsgrundes für die Herausgabe einer Vollmachturkunde nach Widerruf einer Generalvollmacht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Wuppertal, 15.04.2026 – 14 O 78/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 172 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.